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   BVerwG, 30.10.1958 - VI C 39.58   

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BVerwG, 30.10.1958 - VI C 39.58 (https://dejure.org/1958,3518)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1958 - VI C 39.58 (https://dejure.org/1958,3518)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1958 - VI C 39.58 (https://dejure.org/1958,3518)
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  • BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58

    Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - VI C 39.58
    Das Bundesverwaltungsgericht ist an eine offensichtlich gesetzwidrig zugelassene Revision nicht gebunden (vgl. BVerwGE 1, 12 und dieBeschlüsse vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - und3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -).
  • BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - VI C 39.58
    Das Bundesverwaltungsgericht ist an eine offensichtlich gesetzwidrig zugelassene Revision nicht gebunden (vgl. BVerwGE 1, 12 und dieBeschlüsse vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - und3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -).
  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - VI C 39.58
    Das Bundesverwaltungsgericht ist an eine offensichtlich gesetzwidrig zugelassene Revision nicht gebunden (vgl. BVerwGE 1, 12 und dieBeschlüsse vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - und3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 -).
  • OVG Berlin, 26.11.1952 - I B 68.52
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - VI C 39.58
    Auch die von der Revision behauptete Abweichung des Berufungsgerichts vom Urteil des I. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 26. November 1952 (DVBl. 1954 S. 129) könnte wegen der Beschränkung des Revisionsgerichts auf Bundesrecht die Zulassung der Revision aus der Vorschrift des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG nicht rechtfertigen; überdies liegt diese Abweichung nicht vor, denn das Oberverwaltungsgericht hat sich im Urteil vom 26. November 1952 mit der Rechtsstellung der Referendare nach der Berliner Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 31. Mai 1947 und nicht mit der Frage befaßt, ob ein Referendar auf Grund der JAO vom 24. Januar 1953 im öffentlichen Dienst steht.
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